Die debitserv Inkasso-Phasen (Forderungen im Inland)

1. Vorgerichtliches Inkasso

Das zweistufige, vorgerichtliche Inkasso­verfahren ist der primäre Einstieg in unseren Inkasso­prozess. Bereits in dieser Phase lösen wir die meisten Vorgänge erfolgreich für unsere Auftrag­geber.

2. Gerichtliches Inkasso

Bei Bedarf leiten wir das gericht­liche Mahn­verfahren beim jeweils zuständigen Mahn­gericht ein, um Ihren Anspruch gerichtlich feststellen zu lassen und damit auch gegen etwaige Ver­jährung zu schützen.

3. Nachgerichtliches Inkasso

Ist die Forderung gerichtlich festgestellt, sprich tituliert, versuchen wir die Forderung nunmehr im Wege von Pfändungs- und Voll­streckungs­maßnahmen für Sie durch­zusetzen.

4. Langzeitüberwachung

Entspringt die Forderung einem Urteil oder einem sonstigen gericht­lichen Titel, oder wurde selbiger in den vorangegangen Inkassophasen erlangt, ohne dass die Forderung realisiert werden konnte, überwachen und verfolgen wir die Forderungs­beitreibung im Rahmen unseres Überwachungs­inkassos bis zu 30 Jahre lang.

Basiskomponenten im Inkasso-Prozess

Adressermittlung

Mit unseren, in der Fachsoftware integrierten, digitalen Schnittstellen zu Adress- und Umzugs­daten­banken sowie zu Einwohner­melde­ämtern sind wir in der Lage, auch jene Verfahren erfolgreich zu führen, in denen Ihnen keine aktuelle Anschrift des Forderungs­schuldners bekannt ist.

Bonitätsmonitoring

Mit der via Schnitt­stelle in unsere Work­flows inte­grierten Monitoring-Lösung können wir jederzeit auf aktuelle Veränderungen in der Bonität des jeweiligen Schuldners reagieren, und so vor allem kosten­intensive und erwartbar nicht ziel­führende Maß­nahmen von vornherein vermeiden.

Bankenermittlung

Bei Vorliegen eines gerichtlich festgestellten Anspruchs ermitteln wir die Bank­verbindungen und Spar­verträge des Schuldners um Ihren Anspruch im Wege einer Konten­pfändung zu realisieren.

Arbeitgeberermittlung

Im nachgericht­lichen Verfahren ermitteln wir den oder die Arbeit­geber des Forderungs­gegners über amtliche Quellen um Ihre Forderungen bei Bedarf im Wege der Einkommens­pfändung zu realisieren.

Tarifabhängige Vertragsbestandteile

Auskunfteimeldung

Abhängig von der konkreten Aus­gestaltung des Inkasso­vertrags und dem Vorliegen der gesetzlichen Voraus­setzungen melden wir Ihre Forderungen via Schnitt­stelle in Bonitäts­daten­banken (z.B. CRIF) ein – und nach Erledigung des Vorgangs wieder aus.

Forderungsanmeldung

Unsere Experten melden Ihre Ansprüche im Fall der Insolvenz für Sie zur Insolvenz­tabelle beim Insolvenz­verwalter an und sichern Ihnen so eventuelle Quoten aus der Insolvenz­masse.