von Stephan
Neue Schnittstelle zu mehr als 5.000 Meldebehörden
Gemeinsam mit der RISER ID Services GmbH beschleunigen wir ab sofort den Abruf von Meldeamtsanfragen (EMA) in debitserv-Inkassoverfahren spürbar. Die RISER-Schnittstelle ist jetzt vollständig in unsere Fachsoftware integriert. Das verkürzt die durchschnittliche Bereitstellungsdauer von Einwohnermeldeamtsinformationen deutlich. Als Auftraggeber der debitserv GmbH profitieren Sie von dieser Prozessverbesserung direkt durch kürzere Verfahrenslaufzeiten und schnellere Geldeingänge.
Warum Meldeamtsanfragen:
Als Faustformel gilt, dass etwa 10% der deutschen Bevölkerung innerhalb eines Jahres umziehen. Das entspricht 7,5 – 9 Mio. Umzügen in Deutschland - pro Jahr! Nur ein Bruchteil der Umziehenden informiert seine sämtlichen Vertragspartner über die neue Adresse. Weit vorn sind Banken und Krankenkassen, die immerhin von ca. 2/3 ihrer Mitglieder und Kunden die neue Anschrift aktiv übermittelt bekommen. Viele andere Branchen können solche ‚Meldequoten‘ ihrer zahlungspflichtigen Vertragspartner nicht ansatzweise erreichen. Verlage werden beispielsweise nur von etwa jedem 10ten Umziehenden aktiv über die neue Adresse informiert. Und wiederum einer von zehn Umziehenden informiert keinen einzigen Vertragspartner über die neue Adresse. Folglich sind Umzüge und die daraus resultierenden Adressänderungen von Kunden und Mitgliedern eine wesentliche Ursache für offene Forderungen. Die Herausforderung liegt auf der Hand: ohne neue, zustellfähige Adresse kann eine Forderung in der Regel nicht beigetrieben werden. Es liegt somit in der Natur der Sache, dass ein funktionierender Adressermittlungsprozess elementarer Bestandteil für Erfolg im Forderungsmanagement ist.
Was kosten Einwohnermeldeamtsanfragen:
Die Kosten für Einwohnermeldeamtsanfragen richten sich nach den jeweiligen landesgesetzlichen Regelungen des Bundeslandes, in dessen Gebiet die angefragte Meldebehörde ihren Sitz hat. Die Höhe der jeweils anfallenden Gebühren können deshalb von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen. Die für notwendige Meldeamtsanfragen anfallenden Kosten werden dem Forderungsschuldner in voller Höhe auferlegt.
Gibt es Alternativen zur Melderegisterauskunft:
Kommt es zu Postrückläufern, ist eine Einwohnermeldeamtsanfrage nicht in jedem Inkassoverfahren alternativlos. Neben Meldeämtern nutzt debitserv auch privatwirtschaftliche Adressdatenbanken mit gutem Ermittlungserfolg. Hier liegen die Anfragekosten pro Treffer oft signifikant unter denen einer Meldeamtsanfrage. So kann der gesetzlichen Kostenminderungspflicht bestmöglich entsprochen werden. Kommt es aber im Verfahrensverlauf absehbar darauf an, neue Adressen oder ganze Adressketten gerichtsfest nachzuweisen oder liefern die vorgelagerten Anfrageoptionen keine Treffer, gibt es zur 'echten' Einwohnermeldeamts-anfrage keine Alternative. Für eine zwangsweise Durchsetzung mit Vollstreckungsmaßnahmen akzeptieren die zuständigen Gerichte regelmäßig nur Melderegisterauskünfte. Debitserv freut sich deshalb, Ihnen mit der vollintegrierten RISER-Schnittstelle einen echten Mehrwert liefern zu können, der ab sofort viele Verfahren nochmals deutlich beschleunigen wird.